Kommission

Ich nehme Ihre modernen, gut erhaltenen, sauberen, der Saison entsprechenden Kleider, intakte, funktionstüchtige Spielwaren, Möbel und andere Artikel rund um’s Kind an.

Sie erhalten 40% des erzielten Verkaufspreises.

Die Auszahlungen finden während meiner Öffnungszeiten statt.

Ich übernehme keine Haftung für allfällige Verluste an der Ware, die ich in Ihrem Auftrag verkaufe (z.B. bei Feuer, Wasser, Diebstahl und andere Beschädigungen).

Bei später von mir festgestellten Mängeln behalte ich mir das Recht vor, den Verkaufspreis in meinem Ermessen zu senken oder die Artikel fachgerecht zu entsorgen (z.B. Flecken, Löcher und andere Defekte).

Bei Nichtverkaufs bis Ende Saison, werden die Artikel einer gemeinnützigen Organisation gespendet.

Bei Abholung der nicht verkauften Kleider wird eine Gebühr von CHF 10.00 pro Abholung erhoben.


Spätere Ansprüche sind ausgeschlossen.


Darf nach Saisonschluss gespendet werden (Formular im Geschäft ausfüllen)