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Warenannahme während den Öffnungszeiten...
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Kommissionsbedingungen
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Ich nehme Ihre
modernen,
gut erhaltenen, sauberen, der Saison entsprechenden
Kleider,
intakte, funktionstüchtige Spielwaren, Möbel und
andere Artikel rund um’s Kind an.
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Sie erhalten
40%
des erzielten
Verkaufs-preises.
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Die
Auszahlungen finden während meiner
Öffnungszeiten statt.
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Ich übernehme keine Haftung für allfällige Verluste
an der Ware, die ich in Ihrem Auftrag verkaufe (z.B.
bei Feuer, Wasser, Diebstahl
und andere Beschädigungen).
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Bei später von mir festgestellten Mängeln behalte
ich mir das Recht vor, den Verkaufspreis in meinem
Ermessen zu senken oder die Artikel fachgerecht zu
entsorgen (z.B. Flecken, Löcher und andere Defekte).
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Bei
Nichtverkaufs bis Ende Saison, werden die
Artikel einer gemeinnützigen Organisation gespendet.
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Bei Abholung der nicht verkauften Kleider wird
eine Gebühr von CHF 10.00 pro Abholung erhoben
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Spätere
Ansprüche sind ausgeschlossen.
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Formular in Word
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